Stand 01.01.2019
- Geltungsbereich
- Für alle Geschäfte zwischen dem Kunden und Rettels Partyservice, Inhaberin Heike Rettel, Otto-Hahn-Straße 1, 66793 Saarwellingen (nachfolgend „Partyservice Rettel“ genannt) gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, sind alle Angebote freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch, schriftlich oder auf sonstigen Kom- munikationswegen, erkennt der Kunde die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
- Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens angeboten. Hat der Kunde mit dem Partyservice Rettel im Rahmen der Geschäftsbeziehungen einen elektronischen Kommu- nikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswir- kung wird ihn der Partyservice Rettel in seinem Angebot besonders hinweisen.
- Zusätzliche oder diesen AGB widersprechendende Vertragsbedingungen des Kunden gelten gegenüber dem Partyservice Rettel nur dann als vereinbart, wenn dies schriftlich durch diesen bestätigt wurde.
- Saisonale Produkte
Viele durch den Partyservice Rettel verarbeitete Produkte sind immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Produkte vorübergehend nicht oder nicht in einem den Qualitätsanforderungen des Partyservice Rettel genügenden Zustand vorhanden sein, behält sich der Partyservice Rettel ein Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.
Selbstverständlich ist das Angebot als Vorschlag zu betrachten, den der Partyservice Rettel in jeder, von dem Kunden gewünschten, Art und Weise verändert.
- Standzeiten der gelieferten Produkte
- Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit der durch den Partyservice Ret- tel gelieferten Produkten auf maximal drei Stunden begrenzt. Wird die Bestellung über einen längeren Zeitraum benötigt, kann der Kunde nach Absprache mit dem Partyservice Rettel, mit der Gesamtmenge auf verschiedene Zeiten ausweichen.
- Im Falle von sogenannten Buffet-Lieferungen übernimmt der Partyservice Rettel für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe (vgl. Tz. VII.) durch den Kunden keinerlei Haftung.
- Preise und Umsatzsteuer
- Bei sämtlichen durch den Partyservice Rettel genannten Preisen handelt es sich um solche in Euro. Die in Angeboten genannten Preise gelten nur bei vollständiger Beauftragung des Angebots. Für in Verbindung mit einer Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Partyservice
Rettel an Dritte, soweit die Auslagen und Leistungen vertraglich vereinbart oder von dem Kunden genehmigt wurden, gelten die durch den Party- service mit dem Dritten vereinbarten Preise.
- Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem der vertragsgemäßen Lieferung mehr als vier Monate, so ist der Partyservice Rettel berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anschaffungskosten des Partyservice Rettel höher sind als bei Vertragsschluss kalkuliert.
- Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die vereinbarten Preise incl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Fälligkeit, Anzahlung, Verzug
- Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. der schriftlichen Bestätigung kann durch den Partyservice Rettel eine Abschlagszahlung in Höhe von 80 % der Auftragssumme als sofort fällige Forderung eingefordert werden. Die restlichen 20 % der Auftragssumme sind unmittelbar nach der Veranstaltung fällig. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag abweichend schriftlich vereinbart werden.
- Rechnungen des Partyservice Rettel sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Partyservice Rettel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Partyservice Rettel der eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von EUR 15,00 erhoben.
- Kündigung durch den Partyservice Rettel
Der Partyservice Rettel ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn
- die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit der Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann,
- der Ruf sowie die Sicherheit des Partyservice Rettel gefährdet wird,
- im Falle höherer Gewalt,
- wenn vereinbarte Akontozahlungen nicht termingerecht eingehen.
- Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist 66793 Saarwellingen.
- Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundenverfahren – 66793 Saarwellingen.
- Kita- und Schulessen
Ergänzend zu den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gelten für die Belieferung von Kitas und Schulen die nachfolgenden Bestimmungen:
- Soweit der Partyservice Rettel mit den Erziehungsberechtigten über die Versorgung mit Essen direkt in ein Vertragsverhältnis eintritt, erhält jeder Kunde bei Vertragsschluss eine individuelle Kundennummer, die bei sämtlichem Schriftverkehr/Kontakten und Bestellungen zur Vermeidung von Irrtümern und Fehlern anzugeben ist.
- Die Teilnahme an der Essenlieferung ist ausschließlich in Verbindung mit der Erteilung eines Sepa-Lastschriftsmandat möglich. Durch die Erzie- hungsberechtigten sind für die bezogenen Leistungen eine durch alle Erziehungsberechtigten unterzeichnete Einzugsermächtigung zum Einzug der vertraglich geschuldeten Leistungen mittels Bankeinzug nach anliegender Anlage zu unterzeichnen. Die Leistungen werden zum letzten Bankarbeitstag des Monats eingezogen. Die Erziehungsberechtigen verpflichten sich, für ausreichende Deckung auf dem in der Einzugsermäch- tigung angegebenen Konto zu sorgen. Kosten der Banken für eventuelle Rücklastschriften (z.Zt. bis zu 10,00 Euro je nach Kreditinstitut), die der Zahlungspflichtige zu vertreten hat, sind von ihm zu erstatten und werden mittels der Einzugsermächtigung abgebucht.
- Sollte der Auftraggeber zusätzlich monatlich eine Rechnung oder Abbuchungsbestätigung für die Zahlung des bestellten Essens wünschen, ist dies dem Partyservice Rettel entsprechend bekannt zu geben. Den entsprechenden Kostenaufwand in Höhe von 5,00 Euro monatlich trägt der Auftraggeber und wird ihm entsprechend in Rechnung gestellt und mittels der Einzugsermächtigung abgebucht.
- An und Abmeldung des Mittagsessens, erfolgt nur über die einzelnen Einrichtungen. Sollte das Essen für den folge Tag (auch im Krankheitsfall für den folge Tag) nicht bis 16.30 Uhr in der Einrichtung erfolgt sein, so wird das Essen in Rechnung gestellt. Eine Abmeldung bei Saar-Retti oder Partyservice-Rettel ist nicht möglich! An und Abbestellungen können ausschließlich nur über die Einrichtung erfolgen!
- In den Schul- und Kita Ferien ist das bestellte Essen verpflichtend. In Notfällen werden Abmeldungen nur in der jeweiligen Betreuung akzeptiert. Der Vertrag kann ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende vorzeitig beim Rettel’s Partyservice gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
- Für den Fall der Kündigung der Rahmenverträge zwischen der Kita/Schule und dem Partyservice Rettel, endet das zwischen dem Partyservice Rettel und den Erziehungsberechtigten geschlossene Vertragesverhätnis ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Rettel’s Party-Service
Werner-von-Siemens-Straße 29, 66793 Saarwellingen
Tel.: 06838 974901
Inhaber: Heike Rettel