Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01.01.2025
I. Geltungsbereich
- Für alle Geschäfte zwischen dem Kunden und der Rettel GmbH, Geschäftsführerin Heike Rettel, Otto-Hahn-Str. 1, 66793 Saarwellingen (nachfolgend „Partyservice Rettel“ genannt) gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, sind alle Angebote freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch, schriftlich oder auf sonstigen Kommunikationswegen, erkennt der Kunde die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
- Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens angeboten. Hat der Kunde mit der Rettel GmbH im Rahmen der Geschäftsbeziehungen einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Rettel GmbH in ihrem Angebot besonders hinweisen.
- Zusätzliche oder diesen AGB widersprechende Vertragsbedingungen des Kunden gelten gegenüber der Rettel GmbH nur dann als vereinbart, wenn dies schriftlich durch diese bestätigt wurde.
II. Saisonale Produkte
Viele durch die Rettel GmbH verarbeitete Produkte sind immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Produkte vorübergehend nicht oder nicht in einem den Qualitätsanforderungen der Rettel GmbH genügenden Zustand vorhanden sein, behält sich die Rettel GmbH einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.
Selbstverständlich ist das Angebot als Vorschlag zu betrachten, den die Rettel GmbH in jeder, von dem Kunden gewünschten, Art und Weise verändert.
III. Standzeiten der gelieferten Produkte
- Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit der durch die Rettel GmbH gelieferten Produkte auf maximal drei Stunden begrenzt. Wird die Bestellung über einen längeren Zeitraum benötigt, kann der Kunde nach Absprache mit der Rettel GmbH mit der Gesamtmenge auf verschiedene Zeiten ausweichen.
- Im Falle von sogenannten Buffet-Lieferungen übernimmt die Rettel GmbH für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe (vgl. Tz. VII.) durch den Kunden keinerlei Haftung.
IV. Preise und Umsatzsteuer
- Bei sämtlichen durch die Rettel GmbH genannten Preisen handelt es sich um solche in Euro. Die in Angeboten genannten Preise gelten nur bei vollständiger Beauftragung des Angebots. Für in Verbindung mit einer Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen der Rettel GmbH an Dritte, soweit die Auslagen und Leistungen vertraglich vereinbart oder von dem Kunden genehmigt wurden, gelten die durch die Rettel GmbH mit dem Dritten vereinbarten Preise.
- Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem der vertragsgemäßen Lieferung mehr als vier Monate, so ist die Rettel GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anschaffungskosten der Rettel GmbH höher sind als bei Vertragsschluss kalkuliert.
- Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die vereinbarten Preise inkl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
V. Fälligkeit, Anzahlung, Verzug
- Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. der schriftlichen Bestätigung kann durch die Rettel GmbH eine Abschlagszahlung in Höhe von 80 % der Auftragssumme als sofort fällige Forderung eingefordert werden. Die restlichen 20 % der Auftragssumme sind unmittelbar nach der Veranstaltung fällig. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag abweichend schriftlich vereinbart werden.
- Rechnungen der Rettel GmbH sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Rettel GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Rettel GmbH der eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von EUR 15,00 erhoben.
VI. Rücktritt, Storno, Kosten, Änderung der Teilnehmerzahl
- Der Kunde hat jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten bzw. zu stornieren. Soweit keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Rettel GmbH getroffen wurden, hat die Rettel GmbH dann einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
- Nach Auftragsvergabe werden bei einer Stornierung bis sieben Tage vor der Veranstaltung 80 % des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
- Bei einer Stornierung bis drei Tage vor der Veranstaltung werden 90 % des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
- Bei einer Stornierung unter drei Tagen vor der Veranstaltung werden 100 % des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
- Abgeschlossene Verträge für Räumlichkeiten oder sonstige mit Dritten durch die Rettel GmbH zu einer Veranstaltung eines Kunden abgeschlossene Verträge werden nach den Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Vermieters/Dritten berechnet.
- Der Kunde ist verpflichtet, der Rettel GmbH gegenüber bei Bestellung eine voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer, die Speisenplanung und sonstige, für die Veranstaltung wichtige Details, müssen der Rettel GmbH bis spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Bei kurzfristiger Auftragserteilung ist die Entscheidung unverzüglich nach Übermittlung des Angebots schriftlich mitzuteilen.
- Der Kunde verpflichtet sich, der Rettel GmbH spätestens drei Werktage vor der Veranstaltung den genauen Ablauf der Veranstaltung mitzuteilen, anderenfalls kann der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden.
- Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist die Rettel GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen.
- Im Falle einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
VII. Transport, Gefahrtragung, Übergabe, Eigentumsvorbehalt
- Wird der Vertragsgegenstand durch die Rettel GmbH an einen anderen Ort als ihren Firmensitz versandt, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Rettel GmbH die Ware oder den Mietgegenstand dem mit der Versendung beauftragten Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Dritten ausgeliefert hat. Erfolgt die Versendung mit eigenen Fahrzeugen der Rettel GmbH, so geht die Gefahr über mit dem Zeitpunkt der Ankunft der Fahrzeuge am Bestimmungsort des Kunden.
- Die Übergabe des Vertragsgegenstands erfolgt unverzüglich nach Leistungserbringung/Anlieferung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, am Übergabetermin selbst teilzunehmen oder sich von einem entsprechend bevollmächtigten Beauftragten vertreten zu lassen. Insoweit wird ausdrücklich anerkannt, dass auch ein Übergabetermin kurz vor Veranstaltungsbeginn nicht unangemessen ist.
- Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. beseitigt. Sofern sie die Gesamtleistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Übergabe.
- Hat der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung ohne vorhergehende förmliche Übergabe in Benutzung genommen, insbesondere mit dem Verzehr der gelieferten bzw. zubereiteten Speisen und Getränke begonnen, so gilt die Übergabe mit der Benutzungshandlung als erfolgt.
- Alle von der Rettel GmbH angelieferten Materialien und Gegenstände stehen – mit Ausnahme der Speisen und Getränke – und bleiben im Eigentum der Rettel GmbH und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen.
- Soweit die Gegenstände nur leih- bzw. mietweise überlassen wurden, hat der Auftraggeber die überlassenen Gegenstände sorgfältig zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung vorgereinigt und rückstandefrei zurückzugeben.
VIII. Liefertermine
- Die Lieferung erfolgt gemäß der jeweils getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, die Rettel GmbH wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall und wenn die Lieferung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist erbracht werden kann, wird die Rettel GmbH von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit die Rettel GmbH die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadenersatzanspruch des Kunden.
- Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die von dem Kunden angegebene Lieferadresse. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Kunden bei der Bestellung bzw. unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen, damit die Rettel GmbH sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Fehlen der Rettel GmbH solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behält sich die Rettel GmbH die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor.
- Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die die Rettel GmbH selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen zur Anlieferung oder Parkausweise sind von dem Kunden zu beschaffen.
- Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten der Rettel GmbH. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.
- Spätestens mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung des Leistungsgegenstandes auf den Kunden über.
IX. Mängel und Gewährleistung
- Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert gerügt werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung. Anderenfalls gilt die Leistung der Rettel GmbH als vom Kunden akzeptiert.
- Bei berechtigten Mängeln steht der Rettel GmbH nach ihrer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Kunde dann, wenn nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, nur eine Preisminderung vornehmen, ein Rücktritt ist insofern ausgeschlossen.
- Die Rettel GmbH versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren mit größter Sorgfalt und vorschriftsmäßig transportiert werden. Die Rettel GmbH haftet nicht für Schäden an der Ware nach Ablieferung beim Kunden durch unsachgemäßen Umgang, insbesondere durch beeinträchtigende Lagertemperaturen.
- Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.
X. Haftung
- Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden der Rettel GmbH infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die folgenden Regelungen:
- Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet die Rettel GmbH, aus welchen Rechtsgründen auch immer,
- nur bei Vorsatz,
- bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
- bei Mängeln, die die Rettel GmbH verschwiegen oder deren Abwesenheit sie garantiert hat,
- bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
- Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Rettel GmbH auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aller Art, sofern der Kunde am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht an die Rettel GmbH zurückgibt, sondern diese an Dritte verteilt.
- Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Dritten, die die Rettel GmbH im Auftrag des Kunden eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern der Rettel GmbH nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Kunde kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der Rettel GmbH gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.
- Ebenso wenig haftet die Rettel GmbH für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Kunden selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.
XI. Kündigung durch Rettel GmbH
Die Rettel GmbH ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn
- die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit der Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann,
- der Ruf sowie die Sicherheit der Rettel GmbH gefährdet wird,
- im Falle höherer Gewalt,
- wenn vereinbarte Akontozahlungen nicht termingerecht eingehen.
XII. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist 66793 Saarwellingen.
XIII. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundenverfahren – 66793 Saarwellingen.
XIV. Kita- und Schulessen
Ergänzend zu den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Belieferung von Kitas und Schulen die nachfolgenden Bestimmungen:
- Soweit die Rettel GmbH mit den Erziehungsberechtigten über die Versorgung mit Essen direkt in ein Vertragsverhältnis eintritt, erhält jeder Kunde bei Vertragsschluss eine individuelle Kundennummer, die bei sämtlichem Schriftverkehr/Kontakten und Bestellungen zur Vermeidung von Irrtümern und Fehlern anzugeben ist.
- Die Teilnahme an der Essenlieferung ist ausschließlich in Verbindung mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats möglich. Durch die Erziehungsberechtigten ist für die bezogenen Leistungen eine durch alle Erziehungsberechtigten unterzeichnete Einzugsermächtigung zum Einzug der vertraglich geschuldeten Leistungen mittels Bankeinzug nach anliegender Anlage zu unterzeichnen. Die Leistungen werden zum letzten Bankarbeitstag des Monats eingezogen. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, für ausreichende Deckung auf dem in der Einzugsermächtigung angegebenen Konto zu sorgen. Kosten der Banken für eventuelle Rücklastschriften (z. Zt. bis zu 10,00 Euro je nach Kreditinstitut), die der Zahlungspflichtige zu vertreten hat, sind von ihm zu erstatten und werden mittels der Einzugsermächtigung abgebucht.
- Sollte der Auftraggeber zusätzlich monatlich eine Rechnung oder Abbuchungsbestätigung für die Zahlung des bestellten Essens wünschen, ist dies der Rettel GmbH entsprechend bekannt zu geben. Den entsprechenden Kostenaufwand in Höhe von 3,70 Euro monatlich trägt der Auftraggeber und wird ihm entsprechend in Rechnung gestellt und mittels der Einzugsermächtigung abgebucht.
- In den Schul- und Kita-Ferien ist das bestellte Essen verpflichtend. In Notfällen werden Abmeldungen nur in der jeweiligen Betreuung akzeptiert.
- Beendigung des Vertragsverhältnisses
- Endet der zwischen der Rettel GmbH und der jeweiligen Schule oder Kindertagesstätte bestehende Rahmenvertrag, endet zugleich das zwischen der Rettel GmbH und den Erziehungsberechtigten bestehende Vertragsverhältnis, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
- Eine ordentliche Kündigung des Rahmenvertrages durch die jeweilige Schule, Kindertagesstätte sowie eine zuständige Steuerungsgruppe zum Ende eines Schuljahres ist nur wirksam, wenn sie der Rettel GmbH spätestens bis zum 01. März des laufenden Jahres schriftlich zugeht. Die Kündigung wirkt zum Ende des laufenden Schuljahres. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung bei der Rettel GmbH.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
- Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat zwischen Rettel GmbH und Eltern muss schriftlich gekündigt werden.
XV. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
