SEPA-Lastschrift-Mandat und Vertrag über die Teilnahme am Mittagessen
Name und Anschrift des Zahlungsempfängers
Firma:
Rettel GmbH
Otto-Hahn-Straße 1
66793 Saarwellingen
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE15ZZZ00000050139
Mandatsreferenz:
Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlung
Ich ermächtige Rettel GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Rettel Heike auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.
Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Bitte beachten Sie, dass wir bei fehlerhaftem Ausfüllen dieser Einzugsermächtigung bis zum korrekten Ausfüllen kein Essen liefern können.
Der pauschalisierte Belastungsbetrag der einzelnen Schul-Staffelungen / -Pauschalen errechnet sich aus den kalkulierten Schul- und Ferientagen.
Die zukünftigen Essensgeldabrechnungen werden mit dem eingezogenen monatlichen Pauschalbetrag bei Schulen (siehe ausgehändigte Beilage des Vertrages der jeweiligen Einrichtung) im Mai, Schuljahresende und Januar mit der genauen Anzahl der Teilnahme am Essen von uns verrechnet. Sollte es sich bei den o.g. Terminen nicht um einen Bankenarbeitstag handeln, erfolgt die Abbuchung am nächstmöglichen Buchungstag.
Bei Kita – Abrechnungen erfolgt eine tatsächliche Abrechnung am jeweiligen Monatsende.
„Firma Rettel“ behält sich vor, dass bestehende Abrechnungs-System zu ändern oder zu wechseln.
Bei Änderungen der Essensgelder/Pauschale behält dieses Sepa-Mandat seine Gültigkeit.
Sollte Ihr Kind an einer Lebensmittelunverträglichkeit leiden, reichen Sie uns bitte zwingend ein ärztliches Attest ein.
Saarwellingen, Mai 2025